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Kurtaxe
Die Kurtaxe beträgt im Ostseebad Göhren
vom 01.05. bis 30.09. 2,30 EUR/Nacht/Gast
vom 01.10. bis 30.04. 1,00 EUR/Nacht/Gast
Kinder bis 17 Jahre kurabgabefrei
Achtung neu ab 01.01.2011:
für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB)
von 80 beträgt die Kurabgabe
vom 01.05. bis 30.09. 1,15 EUR/Nacht/Gast
vom 01.10. bis 30.04. 0,50 EUR/Nacht/Gast
ganzjährig 0,50 EUR/Nacht/Hund
Befreiung von der Kurabgabe
Von der Kurabgabe sind freigestellt:
1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
2. Personen, die im Erhebungsgebiet in einem Ausbildungs- oder
Arbeitsverhältnis stehen und dieses der Kurverwaltung Ostseebad Göhren
durch eine Bescheinigung der Gemeinde Ostseebad Göhren nachweisen
können.
3. Nahe Verwandte von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im
Erhebungsgebiet haben, wenn sie ohne Vergütung in deren
Hausgemeinschaft aufgenommen werden. Dazu zählen: Eltern, Kinder,
Geschwister, Geschwisterkinder, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern
sowie Schwager und Schwägerinnen 1. Grades. Das
Verwandtschaftsverhältnis ist der Kurverwaltung nachzuweisen.
4. Teilnehmer an den von der Kurverwaltung Göhren nach vorheriger
Antragstellung anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen sowie
Dienstreisende für die ersten fünf Tage des Aufenthaltes.
5. Die notwendige Begleitperson von Schwerbehinderten. Der Nachweis durch
das Merkzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises
muss erbracht sein.
Kurverwaltung Göhren, Poststraße 9; Tel.: 03 83 08/66 79 0
>>> Kompletter Wortlaut der Kurabgabesatzung
Warum Kurtaxe ?
Gegenstand des Kommunalen Eigenbetriebes Kurverwaltung Göhren ist die Förderung, Koordinierung und Sicherung der infrastrukturellen Voraussetzungen für den Kur- und Tourismusbetrieb im Ostseebad Göhren. Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt hauptsächlich über die Einnahmen aus der Kurabgabe, ohne sonstige staatliche Zuschüsse. Das heißt also, das Geld der Urlaubsgäste, das sie für die Kurabgabe aufbringen müssen, wird direkt wieder für die Verbesserung der touristischen Leistungen für den Urlauber in Göhren verwendet.
Von diesem Geld aller Urlauber werden unter anderem auch spezielle Leistungen für Schwerbehinderte finanziert, wie z.B. behindertengerechte Toiletten und Zugänge. Weiterhin erhalten alle Inhaber einer Kurkarte eine große Zahl an kostenlosen und vergünstigten Leistungen mit der Kurkarte, von der kostenlosen Benutzung der öffentlichen Toilette über die Nutzung der Kurbibliothek bis zur Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen u.v.m. Eine genaue Auflistung der Leistungen kann dem Informationsblatt „Herzlich Willkommen“, erhältlich in der Kurverwaltung, entnommen werden.
Das heißt, ohne Einnahmen aus der Kurabgabe sind all diese Leistungen nicht möglich und auf Dauer nur finanzierbar, wenn alle Urlauber gleich beteiligt werden. Nur so wird es auch möglich sein, weitere geplante Investitionen, die allen Gästen, aber insbesondere behinderten Gästen zugute kommen sollen, zu ermöglichen. Als Beispiele seien hier der geplante Bau eines Aufzugs vom Strand zum Ort sowie die Anschaffung einer behindertengerechten Bäderbahn genannt.
Weitere Infos zur
Kurtaxe
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